Physiotherapiezentrum
Freisinger Straße 1, 85416 Langenbach
Montag bis Freitag: 09:00–18:00 Uhr
Physiotherapie-Praxis in Langenbach (Landkreis Freising). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Freisinger Straße 1, 85416 Langenbach
Montag bis Freitag: 09:00–18:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Am Mühlbachbogen 38g, 85368 Moosburg · 7 km · barrierefrei
Merianstraße 1, 85368 Moosburg · 7 km
Landshuter Straße 80, 85356 Freising · 7 km
Montag bis Donnerstag: 07:00–20:00 Uhr · Freitag: 07:00–19:00 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr · Sonntag, Feiertage: geschlossen
Weingraben 9, 85368 Moosburg · 7 km
Thalbacher Straße 4, 85368 Moosburg · 7 km
Montag bis Mittwoch: 08:00–20:00 Uhr · Donnerstag: 14:00–20:00 Uhr · Freitag: 08:00–15:00 Uhr
Thalbacher Straße 29, 85368 Moosburg · 8 km · barrierefrei
Thalbacher Straße 47, 85368 Moosburg · 8 km
Montag, Dienstag, Donnerstag: 07:30–12:30 Uhr und 13:30–19:00 Uhr · Mittwoch, Freitag: 07:30–13:30 Uhr
Thalbacher Straße 30, 85368 Moosburg · 8 km
Kastulusplatz 3, 85368 Moosburg · 8 km
Viehmarktstraße 19, 85368 Moosburg · 8 km
Dienstag bis Samstag: 08:30–19:30 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.