Physiotherapie Tanja Sucholinski
Montag: 07:40–18:00 Uhr · Dienstag: 07:40–19:00 Uhr · Mittwoch: 07:40–14:00 Uhr · Donnerstag: 07:40–19:00 Uhr · Freitag: 07:40–16:00 Uhr (laut Website)
Physiotherapie-Praxis in Langwedel (Landkreis Verden). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Montag: 07:40–18:00 Uhr · Dienstag: 07:40–19:00 Uhr · Mittwoch: 07:40–14:00 Uhr · Donnerstag: 07:40–19:00 Uhr · Freitag: 07:40–16:00 Uhr (laut Website)
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Blender Hauptstraße 28, 27337 Blender · 6 km
Montag bis Donnerstag: 07:00–20:00 Uhr · Freitag: 07:00–15:00 Uhr
Achim · 10 km
Montag bis Donnerstag: 07:30–18:00 Uhr · Freitag: 07:30–13:00 Uhr (laut Website)
Große Straße 85, 28870 Ottersberg · 14 km
Lange Straße 15, 28870 Ottersberg · 15 km
Montag bis Freitag: 07:00–18:00 Uhr (laut Website)
Dörverden · 15 km
Bremen · 18 km
Montag, Dienstag: 10:00–14:00 Uhr und 15:00–19:00 Uhr · Mittwoch: 10:00–14:00 Uhr · Donnerstag, Freitag: 10:00–14:00 Uhr und 15:00–19:00 Uhr
Bremen · 18 km · barrierefrei
Montag bis Donnerstag: 08:00–19:00 Uhr · Freitag: 08:00–14:30 Uhr (laut Website)
Bremen · 19 km
Deichstraße 52-56, 27318 Hoya · 19 km
Montag bis Freitag: 08:00–20:00 Uhr · Sonntag: 09:00–13:00 Uhr · Samstag: geschlossen
Mühlenfeldstraße 33c, 28355 Bremen · 20 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.