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Steinbruchweg 32a, 91586 Lichtenau (Landkreis Ansbach)
Physiotherapie-Praxis in Lichtenau (Landkreis Ansbach) (Landkreis Ansbach). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Steinbruchweg 32a, 91586 Lichtenau (Landkreis Ansbach)
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Hauptstraße 27, 91623 Sachsen bei Ansbach · 2 km
Eyber Straße 74, 91522 Ansbach · 7 km · barrierefrei
Im Herrmannshof 37, 91595 Burgoberbach · 7 km
Heilsbronner Straße 44, 91564 Neuendettelsau · 8 km
Kanalstraße 2, 91522 Ansbach · 9 km
Jüdtstraße 1, 91522 Ansbach · 9 km · barrierefrei
Jüdtstraße 60, 91522 Ansbach · 9 km · barrierefrei
Montag bis Donnerstag: 07:00–19:00 Uhr · Freitag: 07:00–17:00 Uhr (laut Website)
Schwabedastraße 1, 91522 Ansbach · 9 km · barrierefrei
Muhr am See · 14 km
Herrnhof 5, 91567 Herrieden · 15 km
Montag, Mittwoch: 08:00–13:00 Uhr und 14:00–19:00 Uhr · Dienstag, Freitag: 08:00–13:00 Uhr und 14:00–17:00 Uhr · Donnerstag: 08:00–13:00 Uhr
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Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.