Das Gesundheitszeitrum
Linzhausenstraße 36, 53545 Linz am Rhein
Physiotherapie-Praxen in Linz am Rhein (Landkreis Neuwied). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Linzhausenstraße 36, 53545 Linz am Rhein
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Sinzig · 3 km
Erpel · 4 km
Schillerstraße 62, 53489 Sinzig · 5 km
Zehnerstraße 73, 53498 Bad Breisig · 6 km
Montag bis Donnerstag: 07:30–17:30 Uhr · Freitag: 07:30–13:30 Uhr · Feiertage: geschlossen
Unkel · 6 km
Unkel · 6 km
Bachstraße 22, 53498 Bad Breisig · 7 km
Rheinbreitbach · 7 km
Montag bis Donnerstag: 08:00–18:00 Uhr · Freitag: 08:00–12:00 Uhr
Koblenzer Straße 69A, 53498 Bad Breisig · 7 km
Am Yachthafen 5A, 53424 Remagen · 7 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Linz am Rhein
Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.