My Physio
Hoyaer Straße 32, 31608 Marklohe · barrierefrei
Montag bis Donnerstag: 08:00–20:30 Uhr · Freitag: 08:00–15:00 Uhr · Samstag, Sonntag, Feiertage: geschlossen
Physiotherapie-Praxis in Marklohe (Landkreis Nienburg/Weser). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Hoyaer Straße 32, 31608 Marklohe · barrierefrei
Montag bis Donnerstag: 08:00–20:30 Uhr · Freitag: 08:00–15:00 Uhr · Samstag, Sonntag, Feiertage: geschlossen
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Verdener Straße 9, 31582 Nienburg/Weser · 4 km
Montag bis Donnerstag: 08:00–19:00 Uhr · Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 10:00–13:00 Uhr (laut Website)
Bahnhofstraße 1a, 31582 Nienburg/Weser · 4 km · barrierefrei
Celler Straße 62, 31582 Nienburg/Weser · 5 km
31582 Nienburg/Weser · 6 km
Montag: 08:00–19:30 Uhr · Dienstag bis Mittwoch: 08:00–19:00 Uhr · Donnerstag: 08:00–18:30 Uhr · Freitag: 08:00–16:00 Uhr
Am Bürgerpark 52, 31582 Nienburg/Weser · 6 km · barrierefrei
Am Markt 4, 31595 Steyerberg · 14 km
Alte Heerstraße 10, 27330 Asendorf · 15 km
Deichstraße 52-56, 27318 Hoya · 16 km
Montag bis Freitag: 08:00–20:00 Uhr · Sonntag: 09:00–13:00 Uhr · Samstag: geschlossen
Holländische Straße 1, 31592 Stolzenau · 18 km
Hagener Straße 54a, 31535 Neustadt am Rübenberge · 20 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.