Physiotherapie Marschall
Dornerweg 1, 88709 Meersburg
Montag bis Dienstag: 09:00–19:00 Uhr · Donnerstag bis Freitag: 09:00–19:00 Uhr (laut Website)
Physiotherapie-Praxis in Meersburg (Bodenseekreis). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Dornerweg 1, 88709 Meersburg
Montag bis Dienstag: 09:00–19:00 Uhr · Donnerstag bis Freitag: 09:00–19:00 Uhr (laut Website)
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Bahnhofstraße 4a, 88690 Uhldingen-Mühlhofen · 5 km · barrierefrei
Mainaustraße 142a, 78464 Konstanz · 6 km
Am Tannenhof 2, 78464 Konstanz · 6 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 09:00–12:00 Uhr · Feiertage, Dienstag, Donnerstag: geschlossen
Bermatingen · 7 km
In Oberwiesen 4, 88682 Salem · 7 km
Bermatingen · 7 km
Weiherstraße 25, Bermatingen · 7 km · barrierefrei
Zähringerplatz 9, 78464 Konstanz · 7 km
Immenstaad am Bodensee · 8 km
Immenstaad am Bodensee · 8 km
Montag: 07:30–12:00 Uhr und 15:30–19:30 Uhr · Dienstag: 07:30–12:00 Uhr und 16:30–20:30 Uhr · Mittwoch: 07:30–12:00 Uhr und 17:30–20:30 Uhr · Donnerstag: 07:30–12:00 Uhr und 14:30–19:30 Uhr · Freitag: 07:30–12:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.