Physiotherapie Kerstin Friedrich
Bahnhofstraße 25, 82418 Murnau am Staffelsee
Physiotherapie-Praxen in Murnau am Staffelsee (Landkreis Garmisch-Partenkirchen). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Bahnhofstraße 25, 82418 Murnau am Staffelsee
Burggraben 23, 82418 Murnau am Staffelsee
Gabriele-Münter-Platz 4, 82418 Murnau am Staffelsee
Montag bis Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 15:00–19:00 Uhr · Freitag: 08:00–12:00 Uhr
Bahnhofstraße 23, 82418 Murnau am Staffelsee
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Kochel am See · 13 km
Oberammergau · 13 km
Römerweg 2, 82442 Saulgrub · 13 km
Glückaufstraße 33, 82377 Penzberg · 15 km · barrierefrei
Montag: 07:00–20:00 Uhr · Dienstag: 07:00–18:00 Uhr · Mittwoch: 07:00–19:30 Uhr · Donnerstag: 07:30–19:00 Uhr · Freitag: 07:00–16:00 Uhr (laut Website)
Sigmundstraße 15-17, 82377 Penzberg · 16 km
Montag bis Donnerstag: 07:30–20:00 Uhr · Freitag: 07:30–17:00 Uhr (laut Website)
Penzberg · 16 km
Farchant · 18 km
Mittlerer Graben 16, 82362 Weilheim in Oberbayern · 18 km
Montag bis Donnerstag: 06:30–19:00 Uhr · Freitag: 06:30–17:00 Uhr (laut Website)
Weilheim in Oberbayern · 19 km
Weilheim in Oberbayern · 19 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 07:30–20:00 Uhr (laut Website)
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Murnau am Staffelsee
Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.