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Neutorstraße 22, 17033 Neubrandenburg
Physiotherapie-Praxen in Neubrandenburg (Mecklenburgische Seenplatte). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Neutorstraße 22, 17033 Neubrandenburg
Ihlenfelder Straße 133, 17034 Neubrandenburg
Montag bis Freitag: 07:00–21:00 Uhr · Samstag, Feiertage: geschlossen
Ziegelbergstraße 1, 17033 Neubrandenburg
Montag bis Donnerstag: 08:00–18:00 Uhr · Freitag: 07:00–17:00 Uhr · Samstag, Sonntag, Feiertage: geschlossen
Neustrelitzer Straße 20, 17033 Neubrandenburg
Montag bis Freitag: 07:00–12:00 Uhr und 12:30–19:00 Uhr
Wolfswinkelstraße 9, 17034 Neubrandenburg · barrierefrei
Humboldtstraße 65, 17036 Neubrandenburg
Montag bis Donnerstag: 09:00–12:00 Uhr · Montag bis Donnerstag: 12:30–18:00 Uhr · Freitag: 08:00–13:00 Uhr
Am Kaufhof Süd, 17033 Neubrandenburg
Montag bis Donnerstag: 08:00–18:00 Uhr · Freitag: 08:00–14:00 Uhr · Samstag, Sonntag, Feiertage: geschlossen
Friedrich-Engels-Ring 52, 17033 Neubrandenburg
2.Ringstraße 22, 17033 Neubrandenburg
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Neubrandenburg
Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.