Physiopraxis Hörner
Steigstraße 1a, 78078 Niedereschach
Physiotherapie-Praxis in Niedereschach (Schwarzwald-Baar-Kreis). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Steigstraße 1a, 78078 Niedereschach
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Wasenstraße 65, 78054 Villingen-Schwenningen · 8 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–12:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Rottweil · 8 km
Montag bis Freitag: 07:00–18:00 Uhr (laut Website)
Karlsruher Straße, 78048 Villingen-Schwenningen · 9 km
Montag bis Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 14:00–19:00 Uhr · Freitag: 08:00–12:00 Uhr
Villingen-Schwenningen · 10 km
Saarlandstraße 30, Villingen-Schwenningen · 10 km
Montag bis Donnerstag: 07:00–18:00 Uhr · Freitag: 07:00–14:00 Uhr · Samstag bis Sonntag: geschlossen
Herdstraße 15/1, 78050 Villingen-Schwenningen · 10 km
Montag bis Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr · Dienstag, Donnerstag: 14:00–16:00 Uhr
Hohnerstraße 6, 78647 Trossingen · 10 km
Montag, Mittwoch: 07:30–19:00 Uhr · Dienstag, Donnerstag: 07:30–18:00 Uhr · Freitag: 07:30–14:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Schramberger Straße 48, 78739 Hardt · 11 km
Montag bis Freitag: 08:00–12:00 Uhr und 14:00–20:30 Uhr · Feiertage: geschlossen
Bad Dürrheim · 12 km
Villingen-Schwenningen · 12 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.