Physiotherapie Patricia Maurer
Dorfstraße 14f, 14913 Niedergörsdorf
Physiotherapie-Praxis in Niedergörsdorf (Teltow-Fläming). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Dorfstraße 14f, 14913 Niedergörsdorf
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Mönchenstraße 5, 14913 Jüterbog · 7 km · barrierefrei
Pferdestraße 14, 14913 Jüterbog · 7 km
Pferdestraße 44, 14913 Jüterbog · 7 km
Montag, Mittwoch: 07:00–15:30 Uhr · Dienstag, Donnerstag: 07:00–18:00 Uhr · Freitag: 07:00–13:00 Uhr
Eichenweg 41, 14913 Jüterbog · 7 km
Montag, Mittwoch, Freitag: 09:00–17:00 Uhr · Dienstag, Donnerstag: 12:00–20:00 Uhr
Am Zinnaer Tor 7, 14913 Jüterbog · 7 km
Montag bis Donnerstag: 07:30–12:00 Uhr und 13:00–18:00 Uhr · Freitag: 07:30–13:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Planeberg 62, 14913 Jüterbog · 7 km
Zinnaer Vorstadt 74, 14913 Jüterbog · 7 km
Montag bis Donnerstag: 07:00–19:00 Uhr · Freitag: 07:00–14:00 Uhr
Bahnhofstraße 2, 06895 Zahna-Elster · 15 km
Großstraße 61-63, 14929 Treuenbrietzen · 15 km
Weststraße 37a, 14943 Luckenwalde · 18 km
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Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.