Physiotherapie-Praxis Bartsch
Pfeddersheimer Straße 7, 67591 Offstein
Physiotherapie-Praxis in Offstein (Landkreis Alzey-Worms). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Pfeddersheimer Straße 7, 67591 Offstein
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Worms · 5 km
Backhausgasse 2, 67551 Worms · 6 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr (laut Website)
Eisenbahnstraße 10, 67592 Flörsheim-Dalsheim · 7 km
Montag bis Donnerstag: 07:00–20:00 Uhr · Freitag: 07:00–17:00 Uhr · Samstag: 09:00–17:00 Uhr (laut Website)
Vorstadt 3, 67269 Grünstadt · 7 km
Worms · 8 km
Montag, Donnerstag: 13:00–19:00 Uhr · Dienstag: 08:00–14:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–15:00 Uhr · Freitag: 08:00–13:00 Uhr
Parsevalstraße 1, 67549 Worms · 8 km · barrierefrei
Karlsplatz 10, 67549 Worms · 9 km
Montag bis Donnerstag: 08:00–19:00 Uhr · Freitag: 08:00–13:00 Uhr
Im Katterloch 6, 67547 Worms · 9 km
Kantstraße 10, 67549 Worms · 9 km
Montag bis Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 13:00–16:00 Uhr · Freitag: 08:00–12:00 Uhr
Franz-Voll-Straße 14, 67240 Bobenheim-Roxheim · 9 km
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Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.