Physiotherapie Naglik-Koch
Dorfplatz 9, 06193 Petersberg (Saalekreis)
Physiotherapie-Praxis in Petersberg (Saalekreis) (Saalekreis). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Dorfplatz 9, 06193 Petersberg (Saalekreis)
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Dr.-Wilhelm-Külz-Platz 4, 06193 Wettin-Löbejün · 6 km
Löbejüner Burgstraße 1, 06193 Wettin-Löbejün · 7 km
An der Stadtmauer, 06193 Wettin-Löbejün · 7 km
Trothaer Straße 72, 06118 Halle (Saale) · 8 km
Heideringpassage 6, Halle (Saale) · 9 km
Montag bis Donnerstag: 07:30–19:00 Uhr · Freitag: 07:30–15:00 Uhr
Tiergartenstraße 5, 06114 Halle (Saale) · 9 km
Montag bis Freitag: 07:00–19:00 Uhr
Dessauer Straße 27, 06118 Halle (Saale) · 9 km · barrierefrei
Montag bis Donnerstag: 07:00–19:00 Uhr · Freitag: 07:00–15:00 Uhr
06120 Halle (Saale) · 9 km
Montag bis Freitag: 07:00–20:00 Uhr
06120 Halle (Saale) · 9 km
Montag bis Freitag: 07:00–19:00 Uhr
Kurallee 14, 06114 Halle (Saale) · 9 km
Montag bis Donnerstag: 08:00–18:00 Uhr · Freitag: 08:00–14:00 Uhr
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Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.