Praxis für Physiotherapie Helmboldt
Von-Werthern-Platz 64, 99636 Rastenberg
Montag bis Freitag: 08:30–18:30 Uhr · Samstag, Sonntag, Feiertage: geschlossen
Physiotherapie-Praxis in Rastenberg (Landkreis Sömmerda). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Von-Werthern-Platz 64, 99636 Rastenberg
Montag bis Freitag: 08:30–18:30 Uhr · Samstag, Sonntag, Feiertage: geschlossen
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Brückenstraße 32, 99625 Kölleda · 8 km
Am Friedhof 8, 06571 Roßleben-Wiehe · 9 km
Oertelstraße 7, 06571 Roßleben-Wiehe · 9 km
Friedenstraße 1, 06571 Roßleben-Wiehe · 12 km
Ziegelrodaer Straße 66, 06571 Roßleben-Wiehe · 13 km
Bahnhofstraße 21, 06571 Gehofen · 14 km
Wasserstraße 7, 06556 Artern · 19 km
Artern · 19 km
Montag bis Donnerstag: 07:00–20:00 Uhr · Freitag: 07:00–16:00 Uhr · Samstag bis Sonntag: geschlossen
Heidenberg 34,36, 99510 Apolda · 22 km · barrierefrei
Apolda · 22 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.