Physiotherapie Bitterlich
Alter Ring 22, 02894 Reichenbach/Oberlausitz
Montag bis Donnerstag: 07:30–20:00 Uhr · Freitag: 07:30–14:30 Uhr · Samstag, Sonntag, Feiertage: geschlossen
Physiotherapie-Praxen in Reichenbach/Oberlausitz (Görlitz). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Alter Ring 22, 02894 Reichenbach/Oberlausitz
Montag bis Donnerstag: 07:30–20:00 Uhr · Freitag: 07:30–14:30 Uhr · Samstag, Sonntag, Feiertage: geschlossen
Weißenberger Straße 7, 02894 Reichenbach/Oberlausitz
Montag bis Donnerstag: 07:30–20:00 Uhr · Freitag: 07:00–13:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Kirchstraße 13, 02829 Markersdorf · 6 km
Montag, Mittwoch: 08:00–18:30 Uhr · Dienstag, Donnerstag: 10:00–18:30 Uhr · Freitag: 08:00–14:00 Uhr · Samstag, Sonntag, Feiertage: geschlossen
Reichertstraße 19c, 02827 Görlitz · 11 km
Betriebsgelände 1, 02627 Weißenberg · 12 km
Girbigsdorfer Straße 1-3, 02828 Görlitz · 12 km
Biesnitzer Straße 78, 02826 Görlitz · 12 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Bahnhofstraße 16, 02826 Görlitz · 12 km
Gersdorfstraße 23, 02828 Görlitz · 12 km
Wendel-Roskopf-Straße 12, 02828 Görlitz · 12 km
Görlitz · 13 km
Jakobstraße 27, 02826 Görlitz · 13 km
Montag, Mittwoch: 07:45–22:00 Uhr · Dienstag: 07:45–17:00 Uhr · Donnerstag: 07:30–17:00 Uhr · Freitag: 07:00–14:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.