Physio intakt
Kettelerstraße 5-11, 97222 Rimpar
Physiotherapie-Praxis in Rimpar (Landkreis Würzburg). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Kettelerstraße 5-11, 97222 Rimpar
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Am Sonnenhof 16, 97076 Würzburg · 5 km
Am Sonnenhof 10, 97076 Würzburg · 5 km
Montag: 08:30–12:00 Uhr und 14:00–19:00 Uhr · Dienstag: 08:30–12:00 Uhr und 14:00–19:00 Uhr · Mittwoch: 08:30–12:00 Uhr · Donnerstag: 08:30–12:00 Uhr und 14:00–19:00 Uhr · Freitag: 08:30–12:00 Uhr und 14:00–17:00 Uhr
Friedenstraße 10, 97209 Veitshöchheim · 5 km
Prosselsheimer Straße 23, 97273 Kürnach · 6 km
Montag bis Freitag: 07:30–19:00 Uhr · Samstag: 09:00–12:00 Uhr
Pilziggrundstraße 7a, 97076 Würzburg · 6 km
Bismarckstraße 16, 97080 Würzburg · 6 km · barrierefrei
Montag bis Sonntag: 08:00–18:00 Uhr
Würzburg · 6 km
Montag bis Freitag: 09:00–19:00 Uhr
Bismarckstraße 16, 97080 Würzburg · 6 km
Rotkreuzstraße 13, 97080 Würzburg · 6 km
Wilhelm-Wien-Straße 9, 97080 Würzburg · 7 km
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Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.