Elithera Gesundheitszentrum Rinteln
Virchowstraße 5
Montag, Dienstag: 08:00–18:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–17:00 Uhr · Donnerstag: 08:00–19:00 Uhr · Freitag: 08:00–16:00 Uhr
Physiotherapie-Praxen in Rinteln (Landkreis Schaumburg). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Virchowstraße 5
Montag, Dienstag: 08:00–18:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–17:00 Uhr · Donnerstag: 08:00–19:00 Uhr · Freitag: 08:00–16:00 Uhr
Im Obernfeld 15
Montag bis Donnerstag: 08:00–20:00 Uhr · Freitag: 08:00–17:00 Uhr (laut Website)
Friedrichshöher Straße 1, 31737 Rinteln
Osterburgstraße 1A, 31737 Rinteln
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Bad Eilsen · 6 km
Rolfshagener Straße 37, 31749 Auetal · 7 km
Montag bis Freitag: 08:00–20:00 Uhr · Samstag: 10:00–17:00 Uhr
Friedrichstraße 39, 31707 Bad Eilsen · 7 km
Hessisch Oldendorf · 11 km
Kalletal · 13 km
Ziegenbrink 12, 31655 Stadthagen · 14 km
Porta Westfalica · 15 km
Montag bis Freitag: 09:00–20:00 Uhr · Samstag: geschlossen · Sonntag: 11:00–13:00 Uhr
Dorfstraße 2, 31655 Stadthagen · 16 km
Portastraße 36, 32429 Minden · 16 km
Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:30–18:00 Uhr · Mittwoch: 08:15–16:30 Uhr · Freitag: 09:00–13:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Hauptstraße 18, 32694 Dörentrup · 17 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Rinteln
Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.