Praxis für Physiotherapie Sissy Oberrauter / Praxis für Osteopathie Roberto Puggioni
Breidertring 104, 63322 Rödermark · barrierefrei
Physiotherapie-Praxen in Rödermark (Landkreis Offenbach). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Breidertring 104, 63322 Rödermark · barrierefrei
Dieburger Straße 135, 63322 Rödermark
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Rodgau · 7 km
Römerstraße 57, 63128 Dietzenbach · 7 km
Montag, Donnerstag: 09:00–16:00 Uhr · Dienstag, Mittwoch: 09:00–18:00 Uhr
Eisenbahnstraße 24, 63110 Rodgau · 7 km
Gartenstraße 20, Rodgau · 7 km
Rodgau · 8 km
Minnefeld 37, 64807 Dieburg · 8 km
Zentturmstraße 8, 64807 Dieburg · 8 km
Babenhausen (Landkreis Darmstadt-Dieburg) · 10 km
Platanenallee 32, 64832 Babenhausen (Landkreis Darmstadt-Dieburg) · 10 km · barrierefrei
Dieburger Straße 2, 63225 Langen · 10 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.