PhysioAktiv
Montag bis Donnerstag: 08:00–20:00 Uhr · Freitag: 08:00–12:00 Uhr
Physiotherapie-Praxis in Rothenbuch (Landkreis Aschaffenburg). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Montag bis Donnerstag: 08:00–20:00 Uhr · Freitag: 08:00–12:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Bundesstraße 7, 63846 Laufach · 8 km
Marienstraße 3, 63846 Laufach · 10 km
Rosenweg 5, 63846 Laufach · 10 km
Wiesener Straße 30, 97833 Frammersbach · 11 km
Dorfstraße 36, 63856 Bessenbach · 11 km
Stadtmühlgasse 12, 97816 Lohr am Main · 12 km
Pfarrwiese 1, 63877 Sailauf · 12 km
Montag, Donnerstag: 08:00–17:00 Uhr · Dienstag: 08:00–17:40 Uhr · Mittwoch: 13:40–17:20 Uhr
Friedenstraße 2a, 63872 Heimbuchenthal · 13 km
Hauptstraße 200, 63872 Heimbuchenthal · 13 km
Jahnstraße 23, 97816 Lohr am Main · 13 km
Montag bis Donnerstag: 08:00–18:00 Uhr · Freitag: 08:00–14:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.