Physiotherapie Franz Nagel
Hachtorstraße 37, 59602 Rüthen
Physiotherapie-Praxis in Rüthen (Kreis Soest). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Hachtorstraße 37, 59602 Rüthen
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Bahnhofstraße 13, 59581 Warstein · 7 km
Mülheimer Straße 5, 59581 Warstein · 7 km
Montag, Mittwoch: 09:00–21:00 Uhr · Dienstag, Donnerstag: 17:00–21:00 Uhr · Freitag: 08:45–21:00 Uhr · Samstag: 10:00–14:00 Uhr
Hauptstraße 86, 59609 Anröchte · 10 km
Hauptstraße 66, 59609 Anröchte · 11 km
Bahnhofstraße 6, 33142 Büren · 11 km
Steinweg 15, 59929 Brilon · 14 km
Bestwig · 14 km · barrierefrei
Hellweg 57, 59597 Erwitte · 15 km
Montag bis Donnerstag: 08:00–19:00 Uhr · Freitag: 08:00–14:00 Uhr
Hauptstraße 75, 59939 Olsberg · 15 km · barrierefrei
Olsberg · 16 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.