Physioteam Ute Dütsch
barrierefrei
Montag bis Mittwoch: 08:00–20:00 Uhr · Donnerstag: 08:00–18:00 Uhr · Freitag: 08:00–16:30 Uhr · Feiertage: geschlossen
Physiotherapie-Praxen in Saerbeck (Kreis Steinfurt). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
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Montag bis Mittwoch: 08:00–20:00 Uhr · Donnerstag: 08:00–18:00 Uhr · Freitag: 08:00–16:30 Uhr · Feiertage: geschlossen
Marktstraße 25 · barrierefrei
barrierefrei
Montag: 07:00–18:00 Uhr · Dienstag: 07:00–16:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–18:15 Uhr · Donnerstag: 08:00–20:00 Uhr · Freitag: 08:00–15:00 Uhr (laut Website)
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Saerbecker Straße 141, 48268 Greven · 7 km
Mittwoch: 07:00–19:30 Uhr · Donnerstag: 08:30–19:30 Uhr · Freitag: 08:30–16:30 Uhr (laut Website)
Kirchplatz 9, 48268 Greven · 7 km
Montag bis Donnerstag: 09:00–18:00 Uhr · Freitag: 09:00–17:00 Uhr
Kirchplatz 1c, 48268 Greven · 8 km
Steinfurter Straße 2b, 48268 Greven · 8 km
Emsdetten · 8 km
Rheine · 11 km
Montag bis Donnerstag: 08:00–20:00 Uhr · Freitag: 08:00–18:00 Uhr
Rheiner Straße 8, 48432 Rheine · 11 km
Montag bis Freitag: 09:00–20:00 Uhr
Ibbenbüren · 12 km
Montag bis Freitag: 07:30–19:00 Uhr
Marktstraße 2, 49477 Ibbenbüren · 13 km
Montag bis Freitag: 09:00–13:00 Uhr und 14:00–18:00 Uhr (laut Website)
Wichernstraße 21, 49545 Tecklenburg · 14 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.