Praxis für Physiotherapie
Gesemannstraße 7, 38226 Salzgitter
Physiotherapie-Praxen in Salzgitter. Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Gesemannstraße 7, 38226 Salzgitter
Johannesstraße 12, 38259 Salzgitter
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Burgdorf (Landkreis Wolfenbüttel) · 9 km
Große Straße 11, 38268 Lengede · 10 km
Fischerstraße 13, 38300 Wolfenbüttel · 14 km
Montag bis Donnerstag: 09:00–18:00 Uhr · Freitag: 09:00–12:30 Uhr
Okerstraße 1, 38300 Wolfenbüttel · 14 km · barrierefrei
Wolfenbüttel · 15 km
Vechelde · 15 km
Braunschweig · 15 km · barrierefrei
Montag: 09:00–18:00 Uhr · Dienstag: 08:00–20:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–14:00 Uhr · Donnerstag: 08:00–18:00 Uhr · Freitag: 08:00–15:00 Uhr
Leipziger Straße 220, 38124 Braunschweig · 15 km · barrierefrei
Siekgraben 56, 38124 Braunschweig · 16 km · barrierefrei
Wolfenbüttel · 16 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.