Physiotherapie Nicola Dankert
Hauptstraße 11, 18546 Sassnitz · barrierefrei
Physiotherapie-Praxis in Sassnitz (Vorpommern-Rügen). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Hauptstraße 11, 18546 Sassnitz · barrierefrei
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Dünenstraße 28c, 18609 Binz · 12 km
Proraer Straße 1, 18609 Binz · 12 km
Montag bis Freitag: 09:00–13:00 Uhr · Montag: 14:00–17:00 Uhr · Dienstag bis Donnerstag: 14:00–18:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Sellin · 16 km
Montag bis Donnerstag: 07:00–18:00 Uhr · Freitag: 07:00–14:30 Uhr
Sellin · 16 km
Montag bis Donnerstag: 07:00–18:00 Uhr · Freitag: 07:00–14:30 Uhr
Bahnhofstraße 55, 18528 Bergen auf Rügen · 17 km · barrierefrei
Montag: 08:30–16:00 Uhr · Dienstag: 08:30–18:00 Uhr · Mittwoch: 08:30–16:00 Uhr · Donnerstag: 08:30–18:00 Uhr · Freitag: 08:30–12:00 Uhr
Bahnhofstraße 65, 18528 Bergen auf Rügen · 17 km
Montag bis Freitag: 08:30–11:30 Uhr
Bergen auf Rügen · 18 km
Störtebekerstraße 38, 18528 Bergen auf Rügen · 18 km · barrierefrei
Störtebekerstraße 31, 18528 Bergen auf Rügen · 18 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Sassnitz
Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.