Physiotherapie Müller
Lange Gasse 3, 09619 Sayda
Montag, Mittwoch: 08:00–12:00 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Dienstag, Donnerstag: 13:00–18:00 Uhr · Freitag: 08:00–12:00 Uhr · Samstag, Sonntag, Feiertage: geschlossen
Physiotherapie-Praxis in Sayda (Mittelsachsen). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Lange Gasse 3, 09619 Sayda
Montag, Mittwoch: 08:00–12:00 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Dienstag, Donnerstag: 13:00–18:00 Uhr · Freitag: 08:00–12:00 Uhr · Samstag, Sonntag, Feiertage: geschlossen
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hauptstraße 204a, 09619 Dorfchemnitz · 4 km
Alte Straße 15, 09526 Heidersdorf · 5 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 07:00–20:00 Uhr · Samstag, Sonntag, Feiertage: geschlossen
Brüxer Straße 15, 09544 Neuhausen/Erzgebirge · 5 km
Olbernhau · 7 km
Montag bis Donnerstag: 07:30–19:30 Uhr · Freitag: 07:30–16:00 Uhr
Grünthaler Straße 202, 09526 Olbernhau · 8 km
Flöhatalstraße 31, 09509 Pockau-Lengefeld · 14 km
Montag, Mittwoch: 07:00–18:00 Uhr · Dienstag, Donnerstag: 08:00–18:00 Uhr · Freitag: 07:00–11:00 Uhr
Rauenstein 14, 09514 Pockau-Lengefeld · 15 km
Montag, Mittwoch, Donnerstag: 08:00–19:00 Uhr · Dienstag: 08:00–16:30 Uhr · Freitag: 08:00–12:00 Uhr · Samstag, Sonntag, Feiertage: geschlossen
Freiberger Straße 9, 09514 Pockau-Lengefeld · 16 km
Lichtenberger Straße 1, 09627 Bobritzsch-Hilbersdorf · 16 km
Schafweg 1, 09618 Brand-Erbisdorf · 17 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.