Physiotherapie & Reha-Med
Primsweilerstraße 39c, 66839 Schmelz · barrierefrei
Montag bis Freitag: 07:00–20:00 Uhr
Physiotherapie-Praxen in Schmelz (Landkreis Saarlouis). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Primsweilerstraße 39c, 66839 Schmelz · barrierefrei
Montag bis Freitag: 07:00–20:00 Uhr
Krämerstraße 6, 66839 Schmelz
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Am Sportplatz 15, 66822 Lebach · 3 km
Wadern · 5 km · barrierefrei
Brückenstraße 10, 66793 Saarwellingen · 12 km
Montag bis Freitag: 07:00–20:00 Uhr
Dorfstraße 14, 66793 Saarwellingen · 12 km
Neustraße 2, 66793 Saarwellingen · 12 km
Montag bis Samstag: 08:00–20:00 Uhr
Dillingen/Saar · 14 km · barrierefrei
Am Kirmesplatz 8, 66646 Marpingen · 14 km
Marpingen · 16 km
Im Solch 17, 66589 Merchweiler · 18 km
Quierschied · 19 km
Mittwoch: 08:00–20:00 Uhr · Donnerstag: 07:30–20:00 Uhr · Freitag: 08:00–16:00 Uhr · Samstag: 09:00–13:00 Uhr (laut Website)
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.