Therapiezentrum Sehnde
Peiner Straße 17, 31319 Sehnde · barrierefrei
Physiotherapie-Praxis in Sehnde (Region Hannover). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Peiner Straße 17, 31319 Sehnde · barrierefrei
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Eisteichweg 3, 30559 Hannover · 10 km
Wülferoder Straße 51, 30539 Hannover · 10 km
Montag bis Freitag: 08:00–20:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Hannover · 10 km
Lange-Hop-Straße 158, 30539 Hannover · 11 km
Montag bis Freitag: 07:30–20:00 Uhr (laut Website)
Hannover · 11 km
Montag bis Donnerstag: 08:00–20:00 Uhr · Freitag: 08:00–14:00 Uhr
Tiergartenstraße 128, Hannover · 11 km
Montag bis Donnerstag: 08:00–18:00 Uhr · Freitag: 08:00–15:00 Uhr
Hannover · 11 km
Montag bis Freitag: 08:00–19:00 Uhr
Hannover · 11 km
Montag bis Donnerstag: 06:00–20:00 Uhr · Freitag: 06:00–14:00 Uhr
Hannover · 11 km
Montag bis Freitag: 07:00–20:00 Uhr
An der Weidenkirche 10, 30539 Hannover · 11 km · barrierefrei
Dienstag bis Freitag: 09:00–17:30 Uhr · Montag: 14:30–17:30 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.