Physiotherapie Kammerer
Bahnhofstraße 19a, 38173 Sickte
Physiotherapie-Praxis in Sickte (Landkreis Wolfenbüttel). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Bahnhofstraße 19a, 38173 Sickte
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Im Moorbusche 41, 38162 Cremlingen · 4 km
Montag bis Donnerstag: 07:00–20:00 Uhr · Freitag: 07:00–16:30 Uhr
Braunschweig · 5 km · barrierefrei
Engelsstraße 6, 38126 Braunschweig · 6 km
Heidehöhe 12, 38126 Braunschweig · 6 km
Montag bis Donnerstag: 08:00–18:00 Uhr · Freitag: 08:00–17:00 Uhr (laut Website)
Heinz-Scheer-Straße 2, 38126 Braunschweig · 6 km
Kirchstraße 7, 38162 Cremlingen · 7 km
Hopfengarten 2, 38162 Cremlingen · 7 km
Montag bis Donnerstag: 08:00–18:00 Uhr · Freitag: 08:00–14:00 Uhr (laut Website)
Salzdahlumer Straße 137, 38124 Braunschweig · 7 km
Braunschweig · 7 km
Wolfenbüttel · 7 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.