INN-Physio
Münchner Straße 71, 84359 Simbach (Landkreis Rottal-Inn) · barrierefrei
Montag bis Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 13:00–18:00 Uhr · Freitag: 08:00–13:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Physiotherapie-Praxis in Simbach (Landkreis Rottal-Inn) (Landkreis Rottal-Inn). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Münchner Straße 71, 84359 Simbach (Landkreis Rottal-Inn) · barrierefrei
Montag bis Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 13:00–18:00 Uhr · Freitag: 08:00–13:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Kirchdorf am Inn · 2 km
Robert-Koch-Straße 53, 84489 Burghausen · 18 km
Montag bis Freitag: 07:30–13:00 Uhr
Robert-Koch-Straße 73, 84489 Burghausen · 18 km
Montag bis Donnerstag: 08:00–20:00 Uhr · Freitag: 08:00–13:00 Uhr · Samstag, Sonntag, Feiertage: geschlossen
Stadtplatz 44, 84489 Burghausen · 18 km
Montag bis Freitag: 09:00–17:00 Uhr (laut Website)
Hauptstraße 22, 84547 Emmerting · 20 km
Pfarrkirchner Straße 17, Bad Birnbach · 20 km
Am Steingraben 2, 94072 Bad Füssing · 23 km
Sperberweg 2, 94072 Bad Füssing · 23 km
Bachstraße 35, 94072 Bad Füssing · 23 km
Bachstraße 40, 94072 Bad Füssing · 23 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.