Ines Dech Physiotherapie
Halle-Kasseler-Straße 33, 99759 Sollstedt
Physiotherapie-Praxis in Sollstedt (Landkreis Nordhausen). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Halle-Kasseler-Straße 33, 99759 Sollstedt
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Kehmstedter Weg, 99752 Bleicherode · 6 km
Straße der Einheit 106, 99752 Bleicherode · 9 km
Heiligenstädter Straße 51, 37327 Leinefelde-Worbis · 16 km · barrierefrei
Kasseler Landstraße 2, 99735 Nordhausen · 18 km
Felsberger Weg 3, 37351 Dingelstädt · 18 km
Arnoldstraße 10, 99734 Nordhausen · 20 km
Bochumer Straße 157, 99734 Nordhausen · 20 km
Montag bis Donnerstag: 07:00–20:00 Uhr · Freitag: 07:00–16:00 Uhr · Samstag, Sonntag, Feiertage: geschlossen
Gerhart-Hauptmann-Straße, 99734 Nordhausen · 20 km
Markt 4, 99734 Nordhausen · 20 km
Nordhausen · 21 km
Montag bis Donnerstag: 08:00–18:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.