Praxis für Physiotherapie und Osteopathie Nicole Braun
Europastraße 22, 72510 Stetten am kalten Markt
Montag bis Donnerstag: 07:30–20:00 Uhr · Freitag: 07:30–16:30 Uhr
Physiotherapie-Praxis in Stetten am kalten Markt (Landkreis Sigmaringen). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Europastraße 22, 72510 Stetten am kalten Markt
Montag bis Donnerstag: 07:30–20:00 Uhr · Freitag: 07:30–16:30 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Laizer Straße 1, 72488 Sigmaringen · 11 km
Am Kieserstalbach 20, 72459 Albstadt · 16 km
Sigmaringer Straße 8, 72501 Gammertingen · 18 km
Montag bis Donnerstag: 07:30–20:30 Uhr · Freitag: 07:30–14:00 Uhr (laut Website)
Balingen · 23 km
Marktstraße 21, 72818 Trochtelfingen · 24 km
Tuttlingen · 24 km
Bahnhofstraße 67, 78532 Tuttlingen · 25 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.