Physiotherapie Mona Heinemann
Dodendorfer Straße 32, 39171 Sülzetal
Physiotherapie-Praxen in Sülzetal (Börde). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Dodendorfer Straße 32, 39171 Sülzetal
Wanzlebener Straße 3, 39171 Sülzetal
Unseburger Weg 30, 39171 Sülzetal
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Erlenweg 1, 39120 Magdeburg · 9 km
Montag bis Donnerstag: 08:00–18:00 Uhr · Freitag: 08:00–12:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Arnold-Zweig-Straße 2a, 39120 Magdeburg · 9 km
39120 Magdeburg · 9 km
Montag, Mittwoch: 09:00–17:00 Uhr · Dienstag, Donnerstag: 09:00–14:00 Uhr · Freitag: 09:00–12:00 Uhr
Bahrendorfer Straße 19, 39112 Magdeburg · 10 km
Montag bis Donnerstag: 11:00–14:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Magdeburg · 10 km
Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:00–19:00 Uhr · Mittwoch, Freitag: 08:00–14:00 Uhr
Förderstedter Straße 30, 39112 Magdeburg · 10 km
Magdeburg · 10 km
Montag bis Freitag: 10:00–18:00 Uhr · Samstag: 10:00–13:00 Uhr
Wiener Straße 2, 39112 Magdeburg · 10 km
Leipziger Straße 17a, 39112 Magdeburg · 10 km · barrierefrei
Jordanstraße 4, 39112 Magdeburg · 11 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.