Schopf und Anke Brand
Josef-Wächter-Straße 5, 97332 Volkach
Montag bis Donnerstag: 07:30–12:00 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Freitag: 07:30–13:00 Uhr (laut Website)
Physiotherapie-Praxis in Volkach (Landkreis Kitzingen). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Josef-Wächter-Straße 5, 97332 Volkach
Montag bis Donnerstag: 07:30–12:00 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Freitag: 07:30–13:00 Uhr (laut Website)
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Johannistraße 25a, 97241 Oberpleichfeld · 10 km
Prosselsheimer Straße 23, 97273 Kürnach · 13 km
Montag bis Freitag: 07:30–19:00 Uhr · Samstag: 09:00–12:00 Uhr
Mainbernheimer Straße 37, 97318 Kitzingen · 15 km
Obere Bachgasse 14, 97318 Kitzingen · 15 km
Mittlere Heide 34, 97525 Schwebheim · 15 km
Breslauer Straße 20, 97318 Kitzingen · 15 km
Schweinfurter Straße 5, 97506 Grafenrheinfeld · 15 km
Montag bis Donnerstag: 09:00–18:00 Uhr · Freitag: 09:00–13:00 Uhr
Friedenstraße 11, 97318 Kitzingen · 16 km
Am Dreschplatz 7, 97228 Rottendorf · 16 km
Montag bis Freitag: 08:00–19:00 Uhr
Oeggstraße 2, 97228 Rottendorf · 17 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Volkach
Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.