Praxis für Physiotherapie
Kelterstraße 1, 75045 Walzbachtal
Montag bis Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 15:00–18:00 Uhr · Freitag: 08:00–12:00 Uhr
Physiotherapie-Praxis in Walzbachtal (Landkreis Karlsruhe). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Kelterstraße 1, 75045 Walzbachtal
Montag bis Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 15:00–18:00 Uhr · Freitag: 08:00–12:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Wöschbacher Straße 31, 76327 Pfinztal · 5 km
Montag bis Freitag: 07:30–20:00 Uhr · Samstag: 08:30–12:00 Uhr
Seltenbachstraße 3, 76327 Pfinztal · 5 km
Montag: 08:30–14:30 Uhr · Dienstag, Mittwoch: 07:30–16:30 Uhr · Donnerstag: 09:00–18:00 Uhr · Freitag: 09:00–12:00 Uhr
Eisenbahnstraße 38, 76229 Karlsruhe · 7 km
Bilfinger Straße 24, 75203 Königsbach-Stein · 8 km
Pforzheimer Straße 46, 75015 Bretten · 8 km · barrierefrei
Montag bis Donnerstag: 08:30–14:00 Uhr und 15:00–19:00 Uhr · Freitag: 08:30–14:00 Uhr und 15:00–17:00 Uhr
Bruchsal · 9 km
Am Schwindelbaum 4, 75015 Bretten · 9 km
Montag bis Freitag: 08:00–20:00 Uhr (laut Website)
Heilbronner Straße 1, 75015 Bretten · 9 km · barrierefrei
Montag: 08:00–19:00 Uhr · Dienstag: 07:00–19:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–19:00 Uhr · Donnerstag: 07:00–19:00 Uhr · Freitag: 07:30–16:00 Uhr
Albert-Einstein-Straße 74, 75015 Bretten · 9 km
Hauptbahnstraße 1a, 76227 Karlsruhe · 10 km · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.