Physiothek
Rügersberger-Weg 4, 95466 Weidenberg
Physiotherapie-Praxen in Weidenberg (Landkreis Bayreuth). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Rügersberger-Weg 4, 95466 Weidenberg
Lindenstraße 12, 95466 Weidenberg
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Speichersdorf · 9 km
Max-von-der-Grün-Straße 25, 95448 Bayreuth · 9 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag, Sonntag, Feiertage: geschlossen
Egerländer Straße 10, 95448 Bayreuth · 9 km
Mainstraße 6, 95444 Bayreuth · 10 km
Friedrich-von-Schiller-Straße 18, 95444 Bayreuth · 11 km
Montag bis Freitag: 08:00–19:00 Uhr
Spinnereistraße 5b, 95445 Bayreuth · 11 km · barrierefrei
Fichtelberg · 11 km
Scheffelstraße 19, Bayreuth · 12 km
Röntgenstraße 28, 95478 Kemnath · 14 km
Montag, Dienstag, Donnerstag: 07:45–12:00 Uhr und 13:00–18:30 Uhr · Mittwoch: 08:00–12:30 Uhr · Freitag: 07:45–15:00 Uhr
Neudrossenfeld · 18 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.