Rössle Reha
Schießrainweg 1, 71263 Weil der Stadt · barrierefrei
Physiotherapie-Praxen in Weil der Stadt (Landkreis Böblingen). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Schießrainweg 1, 71263 Weil der Stadt · barrierefrei
Stuttgarter Straße 51, 71263 Weil der Stadt
Hausener Straße 1/2, 71263 Weil der Stadt
Montag bis Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 13:00–20:00 Uhr · Freitag: 08:00–14:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Jahnstraße 2, 75397 Simmozheim · 4 km
Grafenau · 5 km
Montag bis Freitag: 07:30–20:00 Uhr
Schlehenweg 1, Heimsheim · 6 km · barrierefrei
Marktplatz 8, 71106 Magstadt · 7 km · barrierefrei
Maichinger Straße 50, 71106 Magstadt · 8 km
Montag bis Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 14:30–19:00 Uhr · Freitag: 08:00–12:00 Uhr (laut Website)
Blumenstraße 33A, 71106 Magstadt · 8 km · barrierefrei
Montag: 08:00–19:00 Uhr · Dienstag: 08:00–14:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–21:00 Uhr · Donnerstag: 08:00–20:00 Uhr · Freitag: 08:00–14:00 Uhr · Samstag: 09:00–15:00 Uhr (laut Website)
Friolzheim · 9 km
Dienstag bis Mittwoch: 07:30–18:00 Uhr · Donnerstag: 07:30–19:00 Uhr · Freitag: 07:30–13:00 Uhr (laut Website)
Leonberg · 9 km
Böblinger Straße 13, 71134 Aidlingen · 9 km
Montag bis Donnerstag: 07:00–19:30 Uhr · Freitag: 07:00–16:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Hölderlinstraße 9, 75365 Calw · 10 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Weil der Stadt
Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.