bo's Physiotherapie
Montag bis Freitag: 09:00–21:00 Uhr · Samstag bis Sonntag: 09:00–13:00 Uhr
Physiotherapie-Praxen in Weinsberg (Landkreis Heilbronn). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Montag bis Freitag: 09:00–21:00 Uhr · Samstag bis Sonntag: 09:00–13:00 Uhr
Kernerstraße 17, 74189 Weinsberg
Kernerstraße 17, 74189 Weinsberg
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Gartenstraße 75, 74076 Heilbronn · 5 km · barrierefrei
Montag bis Donnerstag: 08:00–13:00 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Freitag: 08:30–13:00 Uhr und 14:00–17:00 Uhr
Liebigstraße 11, 74074 Heilbronn · 6 km
Schloßgasse 5, 74172 Neckarsulm · 6 km
Montag: 07:00–15:00 Uhr · Dienstag: 07:00–20:00 Uhr · Mittwoch: 07:00–15:00 Uhr · Donnerstag: 07:00–20:00 Uhr · Freitag: 07:00–14:00 Uhr (laut Website)
Amorbacher Straße 26, 74172 Neckarsulm · 7 km
Kolpingstraße 12, 74081 Heilbronn · 8 km · barrierefrei
Bruchsaler Straße 2, 74080 Heilbronn · 8 km
Leingartener Straße 20, 74081 Heilbronn · 10 km
Max-Eyth-Straße 7, 74177 Bad Friedrichshall · 11 km
Beilsteiner Straße 33, 74360 Ilsfeld · 11 km
Montag: 10:30–19:00 Uhr · Dienstag: 07:35–15:15 Uhr · Mittwoch: 10:30–19:00 Uhr · Donnerstag bis Freitag: 07:35–16:05 Uhr
Dammstraße 51a, 74360 Ilsfeld · 11 km
Montag bis Mittwoch: 09:00–12:00 Uhr · Donnerstag: 16:00–19:00 Uhr · Freitag: 09:00–12:00 Uhr (laut Website)
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.