Physiotherapie Meier
Zwickauer Straße 2, 08134 Wildenfels
Physiotherapie-Praxis in Wildenfels (Zwickau). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Zwickauer Straße 2, 08134 Wildenfels
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hauptstraße 13, 08118 Hartenstein · 3 km
Wildenfelser Straße 22, 08132 Mülsen · 4 km
Goethestraße 5, 08141 Reinsdorf · 5 km
Schneeberger Straße 65, 08112 Wilkau-Haßlau · 6 km
Montag bis Donnerstag: 08:00–19:00 Uhr · Freitag: 08:00–15:00 Uhr
Bachstraße 13, 08112 Wilkau-Haßlau · 6 km
Rudolf-Breitscheid-Straße 19b, 08112 Wilkau-Haßlau · 7 km · barrierefrei
Rudolf-Breitscheid-Straße 6, 08112 Wilkau-Haßlau · 7 km
Gewerbering 4, 08112 Wilkau-Haßlau · 7 km · barrierefrei
Montag: 09:30–15:00 Uhr · Dienstag, Donnerstag: 10:00–18:00 Uhr · Freitag: 08:30–12:00 Uhr · Feiertage, Samstag, Sonntag: geschlossen
Albert-Schweitzer-Ring 43, 08112 Wilkau-Haßlau · 7 km
St. Jacober Hauptstraße 134b, 08132 Mülsen · 7 km · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.