das weishaus
Michelbacher Straße 1, 74374 Zaberfeld
Physiotherapie-Praxis in Zaberfeld (Landkreis Heilbronn). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Michelbacher Straße 1, 74374 Zaberfeld
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hauptstraße 19, 75056 Sulzfeld · 7 km
Schillerstraße 7, 75038 Oberderdingen · 9 km · barrierefrei
Maulbronn · 11 km
Bönnigheim · 12 km
Lerchenbergweg 1, 74391 Erligheim · 13 km
Montag, Mittwoch, Freitag: 08:00–20:00 Uhr · Dienstag, Donnerstag: 08:00–17:00 Uhr
Wilhelm-Maybach-Straße 10, 74357 Bönnigheim · 13 km
Montag bis Freitag: 07:00–20:00 Uhr
Schwaigern · 14 km
Sachsenheim · 14 km
Grabenstraße 24/1, 71665 Vaihingen an der Enz · 14 km
Montag: 07:15–12:00 Uhr · Dienstag: 07:15–11:45 Uhr und 14:30–18:00 Uhr · Mittwoch: 07:15–12:00 Uhr · Donnerstag: 07:15–12:00 Uhr und 14:30–18:00 Uhr · Freitag: 07:15–12:00 Uhr (laut Website)
Planckstraße 9, 71665 Vaihingen an der Enz · 15 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.