Physioteam Am Kloster
Amtsstraße 2d, 19246 Zarrentin am Schaalsee
Montag bis Donnerstag: 08:00–18:00 Uhr · Freitag: 08:00–15:00 Uhr (laut Website)
Physiotherapie-Praxis in Zarrentin am Schaalsee (Ludwigslust-Parchim). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Amtsstraße 2d, 19246 Zarrentin am Schaalsee
Montag bis Donnerstag: 08:00–18:00 Uhr · Freitag: 08:00–15:00 Uhr (laut Website)
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Schweriner Straße 84c, 23909 Ratzeburg · 17 km
Montag bis Donnerstag: 08:00–20:00 Uhr · Freitag: 07:30–15:30 Uhr · Samstag: 08:30–12:30 Uhr (laut Website)
Mühlenstraße 39, 23879 Mölln · 17 km
Mölln · 17 km
Jägerstraße 24a, 23909 Ratzeburg · 18 km
Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:00–11:30 Uhr und 15:00–19:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–11:30 Uhr und 15:00–17:00 Uhr · Freitag: 08:00–11:30 Uhr
Agnes-Karll-Straße 9, 19205 Gadebusch · 20 km
Montag bis Freitag: 08:00–20:00 Uhr
Fitzener Straße 11, 21514 Büchen · 20 km
Hauptstraße 17, 19217 Schlagsdorf · 21 km · barrierefrei
Mühlenstraße 39, 19205 Gadebusch · 21 km
Zwischen den Brücken 1, 21514 Büchen · 22 km
Büchen · 22 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.