Physiowerk
Vogesenstraße 31, 66482 Zweibrücken
Montag bis Donnerstag: 08:00–19:00 Uhr · Freitag: 08:00–17:00 Uhr
Physiotherapie-Praxen in Zweibrücken. Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Vogesenstraße 31, 66482 Zweibrücken
Montag bis Donnerstag: 08:00–19:00 Uhr · Freitag: 08:00–17:00 Uhr
Am Funkturm 2a, 66482 Zweibrücken
Montag bis Donnerstag: 08:00–20:00 Uhr · Freitag: 08:00–17:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hauptstraße 3, 66500 Hornbach · 7 km
Homburg · 8 km · barrierefrei
Talstraße 7, 66424 Homburg · 9 km
Am Kreuz 19, 66957 Vinningen · 17 km
Friedrichstraße 10, 66538 Neunkirchen (Landkreis Neunkirchen) · 17 km
Höcherbergstraße 137, 66450 Bexbach · 17 km
Hauptstraße 5, 66957 Vinningen · 17 km
Pirmasens · 17 km
Schulstraße 15, 66957 Obersimten · 18 km
Neunkircher Straße 98, 66583 Spiesen-Elversberg · 18 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Zweibrücken
Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.