Krankenfahrt: Wann zahlt die Krankenkasse die Fahrt?

Fahrten zur ambulanten Behandlung zahlt die Krankenkasse nur in bestimmten Fällen. Dann brauchen Sie eine ärztliche Verordnung und oft eine Genehmigung der Kasse.

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Wann die Kasse zahlt

Fahrten zu stationären Behandlungen, also ins Krankenhaus, zahlt die Kasse. Fahrten zur ambulanten Behandlung zahlt sie zum Beispiel bei Dialyse, Chemotherapie und Strahlentherapie, und wenn Sie Pflegegrad 4 oder 5, Pflegegrad 3 mit dauerhaft eingeschränkter Mobilität oder einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen aG, Bl oder H haben.

Der Arzt stellt dafür eine Verordnung einer Krankenbeförderung aus. Bei Fahrten zur ambulanten Behandlung muss die Kasse sie vorher genehmigen. Bei Pflegegrad 4 oder 5 und den genannten Merkzeichen gilt die Genehmigung als erteilt.

Taxi, Mietwagen oder Krankentransport

Wer sitzen kann, fährt mit Taxi oder Mietwagen. Wer im Rollstuhl sitzen bleiben muss, braucht einen Fahrdienst mit Rampe oder Lift. Wer unterwegs medizinisch betreut werden muss, fährt im Krankentransportwagen.

Sie zahlen 10 % der Fahrtkosten zu, mindestens 5 € und höchstens 10 € pro Fahrt.

Häufige Fragen

Zahlt die Kasse die Fahrt zur Dialyse?

Ja, mit ärztlicher Verordnung und Genehmigung der Kasse. Fragen Sie den Fahrdienst, ob er direkt mit Ihrer Kasse abrechnet.

Was kostet eine Krankenfahrt ohne Kasse?

So viel wie eine normale Taxifahrt, bei Rollstuhl- oder Liegendtransport mehr. Fragen Sie vorher nach dem Preis.

Stand: 4. Oktober 2026. Allgemeine Informationen, keine Rechts- oder Gesundheitsberatung. Im Einzelfall entscheidet Ihre Kasse.