Sanitätshäuser in Au in der Hallertau

Das Sanitätshaus in Au in der Hallertau (Landkreis Freising) mit Telefon, Öffnungszeiten und Route. Häuser mit mehr erkannten Leistungen stehen oben. Filtern Sie nach dem, was Sie brauchen.

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1 von 1 Sanitätshäusern

  • Gesundheitszentrum Rattenhuber

    Pfaffenhofener Straße 6B, 84072 Au in der Hallertau · barrierefrei

    • Hausbesuche
    • Lymph- und Lipödem-Versorgung (Flachstrick)
    • Kompressionsstrümpfe
    • Kinderversorgung
    • Rollstuhl-Werkstatt und Reha-Technik
    • Rollatoren und Gehhilfen
    • Pflegebetten und Krankenbetten
    • Bandagen
    • Prothesen und Orthesen (eigene Werkstatt)
    • Orthopädie-Schuhtechnik
    • Stoma- und Inkontinenzversorgung
    • Einlagen mit Fußanalyse

    ☎ +49 8752 867393RouteE-MailWebsite

Physiotherapie in Au in der Hallertau und Umgebung

Pflegeheime in Au in der Hallertau und Umgebung

Alle Einträge: Pflegeheime in Au in der Hallertau

Apotheken in Au in der Hallertau und Umgebung

Alle Einträge: Apotheken in Au in der Hallertau

Häufige Fragen

Welche Sanitätshäuser gibt es in Au in der Hallertau?

Zum Beispiel Gesundheitszentrum Rattenhuber. Alle Adressen mit Telefon und Route stehen oben auf dieser Seite. Stand der Adressen: 4. Oktober 2026.

Welches Sanitätshaus in Au in der Hallertau macht Hausbesuche?

Laut eigener Website bieten zum Beispiel diese Häuser Hausbesuche an: Gesundheitszentrum Rattenhuber.

Wo bekomme ich in Au in der Hallertau Flachstrick-Kompression bei Lip- oder Lymphödem?

Flachstrick oder Lymph-Versorgung nennen zum Beispiel Gesundheitszentrum Rattenhuber.

Brauche ich ein Rezept?

Für Hilfsmittel, die die Krankenkasse bezahlen soll, brauchen Sie in der Regel eine Verordnung vom Arzt (§ 33 Abs. 5a SGB V). Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % zu, mindestens 5 € und höchstens 10 € je Hilfsmittel (§ 33 Abs. 8 SGB V, § 61 SGB V). Ihre Kasse zahlt nur bei Häusern, mit denen sie einen Vertrag hat (§ 33 Abs. 6 SGB V, § 127 SGB V). Fragen Sie deshalb vorher telefonisch nach.

Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.

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