Sanitätshaus Schaub
Schillerstraße 19, 77933 Lahr/Schwarzwald
Das Sanitätshaus in Lahr/Schwarzwald (Ortenaukreis) mit Telefon, Öffnungszeiten und Route.
Schillerstraße 19, 77933 Lahr/Schwarzwald
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Lahr/Schwarzwald · unter 1 km
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Mittlere Dorfstraße 2, 77948 Friesenheim · 5 km
77948 Friesenheim · 5 km
Friesenheim · 7 km
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Tavaux Straße 22, 77948 Friesenheim · 4 km
Friesenheim · 5 km
Binzburgstraße 12, 77749 Hohberg · 10 km
Robert-Koch-Straße 18, 77955 Ettenheim · 10 km
Gengenbach · 12 km
Leutkirchstraße 32a, 77723 Gengenbach · 13 km
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Alter Stadtbahnhof 1, 77933 Lahr/Schwarzwald · unter 1 km
Lahr/Schwarzwald · unter 1 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–20:00 Uhr · Samstag: 08:00–18:00 Uhr
Lahr/Schwarzwald · unter 1 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–19:00 Uhr · Samstag: 09:00–14:00 Uhr
Marktstraße 40/2, 77933 Lahr/Schwarzwald · unter 1 km
Montag bis Freitag: 08:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–14:00 Uhr
Lahr/Schwarzwald · unter 1 km
Montag bis Freitag: 08:30–18:30 Uhr · Samstag: 09:00–13:00 Uhr
Lahr/Schwarzwald · unter 1 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–13:00 Uhr
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Heinrich-Hertz-Straße 16a, 77656 Offenburg · 16 km
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Zum Beispiel Sanitätshaus Schaub. Alle Adressen mit Telefon und Route stehen oben auf dieser Seite. Stand der Adressen: 4. Oktober 2026.
Auf den Websites der Häuser in Lahr/Schwarzwald haben wir keinen Hinweis auf Hausbesuche gefunden. Fragen Sie trotzdem nach, viele Häuser liefern auf Rezept nach Hause. Häuser mit Hausbesuch in der Nähe finden Sie unter „Hausbesuche“.
Keines der Häuser in Lahr/Schwarzwald nennt Flachstrick auf seiner Website. In der Liste „Lymph- und Lipödem-Versorgung“ finden Sie Häuser in der Umgebung.
Für Hilfsmittel, die die Krankenkasse bezahlen soll, brauchen Sie in der Regel eine Verordnung vom Arzt (§ 33 Abs. 5a SGB V). Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % zu, mindestens 5 € und höchstens 10 € je Hilfsmittel (§ 33 Abs. 8 SGB V, § 61 SGB V). Ihre Kasse zahlt nur bei Häusern, mit denen sie einen Vertrag hat (§ 33 Abs. 6 SGB V, § 127 SGB V). Fragen Sie deshalb vorher telefonisch nach.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.