Sanitätshäuser in Lahr/Schwarzwald

Das Sanitätshaus in Lahr/Schwarzwald (Ortenaukreis) mit Telefon, Öffnungszeiten und Route.

Physiotherapie in Lahr/Schwarzwald und Umgebung

Alle Einträge: Physiotherapie in Lahr/Schwarzwald

Ambulante Pflegedienste in Lahr/Schwarzwald und Umgebung

  • Mobiler Pflegedienst Küderle

    Lehbergstraße 1, 77656 Offenburg · 11 km

    Route

  • Sozialstation St. Raphael e. V.

    Fabrikstraße 3, 77736 Zell am Harmersbach · 15 km

    Route

Pflegeheime in Lahr/Schwarzwald und Umgebung

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Apotheken in Lahr/Schwarzwald und Umgebung

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Krankenfahrten in Lahr/Schwarzwald und Umgebung

  • ASB Fahrdienst Südbaden

    Heinrich-Hertz-Straße 16a, 77656 Offenburg · 16 km

    • Krankenfahrten

    Route

Häufige Fragen

Welche Sanitätshäuser gibt es in Lahr/Schwarzwald?

Zum Beispiel Sanitätshaus Schaub. Alle Adressen mit Telefon und Route stehen oben auf dieser Seite. Stand der Adressen: 4. Oktober 2026.

Welches Sanitätshaus in Lahr/Schwarzwald macht Hausbesuche?

Auf den Websites der Häuser in Lahr/Schwarzwald haben wir keinen Hinweis auf Hausbesuche gefunden. Fragen Sie trotzdem nach, viele Häuser liefern auf Rezept nach Hause. Häuser mit Hausbesuch in der Nähe finden Sie unter „Hausbesuche“.

Wo bekomme ich in Lahr/Schwarzwald Flachstrick-Kompression bei Lip- oder Lymphödem?

Keines der Häuser in Lahr/Schwarzwald nennt Flachstrick auf seiner Website. In der Liste „Lymph- und Lipödem-Versorgung“ finden Sie Häuser in der Umgebung.

Brauche ich ein Rezept?

Für Hilfsmittel, die die Krankenkasse bezahlen soll, brauchen Sie in der Regel eine Verordnung vom Arzt (§ 33 Abs. 5a SGB V). Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % zu, mindestens 5 € und höchstens 10 € je Hilfsmittel (§ 33 Abs. 8 SGB V, § 61 SGB V). Ihre Kasse zahlt nur bei Häusern, mit denen sie einen Vertrag hat (§ 33 Abs. 6 SGB V, § 127 SGB V). Fragen Sie deshalb vorher telefonisch nach.

Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.

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