Sanitätshäuser in Neustadt an der Weinstraße

Die Sanitätshäuser in Neustadt an der Weinstraße mit Telefon, Öffnungszeiten und Route. Häuser mit mehr erkannten Leistungen stehen oben. Filtern Sie nach dem, was Sie brauchen.

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2 von 2 Sanitätshäusern

  • Strack Sanitätshaus

    Hauptstraße 24, 67433 Neustadt an der Weinstraße

    • Lymph- und Lipödem-Versorgung (Flachstrick)
    • Kompressionsstrümpfe
    • Rollstuhl-Werkstatt und Reha-Technik
    • Rollatoren und Gehhilfen
    • Pflegebetten und Krankenbetten
    • Bandagen
    • Orthopädie-Schuhtechnik
    • Stoma- und Inkontinenzversorgung
    • Prothesen und Orthesen (eigene Werkstatt)

    ☎ +49 6321 484400RouteE-MailWebsite

Physiotherapie in Neustadt an der Weinstraße und Umgebung

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Apotheken in Neustadt an der Weinstraße und Umgebung

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Krankenfahrten in Neustadt an der Weinstraße und Umgebung

Häufige Fragen

Welche Sanitätshäuser gibt es in Neustadt an der Weinstraße?

Zum Beispiel Strack Sanitätshaus, Sanitätshaus Römer. Alle Adressen mit Telefon und Route stehen oben auf dieser Seite. Stand der Adressen: 5. Oktober 2026.

Welches Sanitätshaus in Neustadt an der Weinstraße macht Hausbesuche?

Laut eigener Website bieten zum Beispiel diese Häuser Hausbesuche an: Sanitätshaus Römer.

Wo bekomme ich in Neustadt an der Weinstraße Flachstrick-Kompression bei Lip- oder Lymphödem?

Flachstrick oder Lymph-Versorgung nennen zum Beispiel Strack Sanitätshaus.

Brauche ich ein Rezept?

Für Hilfsmittel, die die Krankenkasse bezahlen soll, brauchen Sie in der Regel eine Verordnung vom Arzt (§ 33 Abs. 5a SGB V). Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % zu, mindestens 5 € und höchstens 10 € je Hilfsmittel (§ 33 Abs. 8 SGB V, § 61 SGB V). Ihre Kasse zahlt nur bei Häusern, mit denen sie einen Vertrag hat (§ 33 Abs. 6 SGB V, § 127 SGB V). Fragen Sie deshalb vorher telefonisch nach.

Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.

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