Sanitätshäuser in Neustadt in Sachsen

Das Sanitätshaus in Neustadt in Sachsen (Sächsische Schweiz-Osterzgebirge) mit Telefon, Öffnungszeiten und Route. Häuser mit mehr erkannten Leistungen stehen oben. Filtern Sie nach dem, was Sie brauchen.

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1 von 1 Sanitätshäusern

  • Sanitätshaus Schneider

    Dresdner Straße 67, 01844 Neustadt in Sachsen

    • Hausbesuche
    • Lymph- und Lipödem-Versorgung (Flachstrick)
    • Kompressionsstrümpfe
    • Brustprothetik nach Brust-OP
    • Rollatoren und Gehhilfen
    • Pflegebetten und Krankenbetten
    • Bandagen
    • Rollstuhl-Werkstatt und Reha-Technik

    ☎ +49 3596 503727RouteE-MailWebsite

Physiotherapie in Neustadt in Sachsen und Umgebung

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Ambulante Pflegedienste in Neustadt in Sachsen und Umgebung

Pflegeheime in Neustadt in Sachsen und Umgebung

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Apotheken in Neustadt in Sachsen und Umgebung

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Krankenfahrten in Neustadt in Sachsen und Umgebung

Häufige Fragen

Welche Sanitätshäuser gibt es in Neustadt in Sachsen?

Zum Beispiel Sanitätshaus Schneider. Alle Adressen mit Telefon und Route stehen oben auf dieser Seite. Stand der Adressen: 5. Oktober 2026.

Welches Sanitätshaus in Neustadt in Sachsen macht Hausbesuche?

Laut eigener Website bieten zum Beispiel diese Häuser Hausbesuche an: Sanitätshaus Schneider.

Wo bekomme ich in Neustadt in Sachsen Flachstrick-Kompression bei Lip- oder Lymphödem?

Flachstrick oder Lymph-Versorgung nennen zum Beispiel Sanitätshaus Schneider.

Brauche ich ein Rezept?

Für Hilfsmittel, die die Krankenkasse bezahlen soll, brauchen Sie in der Regel eine Verordnung vom Arzt (§ 33 Abs. 5a SGB V). Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % zu, mindestens 5 € und höchstens 10 € je Hilfsmittel (§ 33 Abs. 8 SGB V, § 61 SGB V). Ihre Kasse zahlt nur bei Häusern, mit denen sie einen Vertrag hat (§ 33 Abs. 6 SGB V, § 127 SGB V). Fragen Sie deshalb vorher telefonisch nach.

Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.

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