Rehrener Apotheke
Marktplatz 6, 31749 Auetal · barrierefrei
Montag: 08:00–18:30 Uhr · Dienstag: 08:00–18:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–18:00 Uhr · Donnerstag: 08:00–18:30 Uhr · Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Apotheke in Auetal (Landkreis Schaumburg). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Marktplatz 6, 31749 Auetal · barrierefrei
Montag: 08:00–18:30 Uhr · Dienstag: 08:00–18:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–18:00 Uhr · Donnerstag: 08:00–18:30 Uhr · Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
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Eilsener Straße 1, 31683 Obernkirchen · 6 km · barrierefrei
Neumarktstraße 44, 31683 Obernkirchen · 6 km
Hannoversche Straße 16, 31688 Nienstädt · 7 km
Lange Straße 96, 31840 Hessisch Oldendorf · 8 km
Konrad-Adenauer-Straße 33, 31737 Rinteln · 8 km · barrierefrei
Montag bis Samstag: 08:00–20:00 Uhr
Große Tonkuhle 12, 31737 Rinteln · 8 km · barrierefrei
Bahnhofstraße 26, 31737 Rinteln · 9 km
Bahnhofstraße 33, 31737 Rinteln · 9 km · barrierefrei
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:00–13:30 Uhr und 14:30–18:30 Uhr · Mittwoch: 08:00–13:00 Uhr · Samstag: 09:00–13:00 Uhr
Rinteln · 9 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–18:00 Uhr · Samstag: 08:30–13:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Krankenhäger Straße 28, 31737 Rinteln · 9 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–18:30 Uhr · Samstag: 09:00–13:00 Uhr
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Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.