Apotheke B65
Hannoversche Straße 16, 31688 Nienstädt
Apotheke in Nienstädt (Landkreis Schaumburg). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Hannoversche Straße 16, 31688 Nienstädt
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Neumarktstraße 44, 31683 Obernkirchen · 3 km
Eilsener Straße 1, 31683 Obernkirchen · 4 km · barrierefrei
Breslauer Straße 4, 31655 Stadthagen · 4 km
Bergkrug 14, 31691 Helpsen · 4 km
Montag bis Freitag: 08:00–13:00 Uhr · Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 15:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:30–13:00 Uhr
Am Markt 12-16, 31655 Stadthagen · 4 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–14:00 Uhr
Obernstraße 54, 31655 Stadthagen · 4 km · barrierefrei
Am Markt 20, 31655 Stadthagen · 4 km · barrierefrei
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Mittwoch, Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Am Markt 5, 31655 Stadthagen · 4 km · barrierefrei
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Mittwoch, Samstag: 08:00–14:00 Uhr
Bahnhofstraße 25, 31655 Stadthagen · 4 km · barrierefrei
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Mittwoch: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Falkenweg 1, 31712 Niedernwöhren · 6 km · barrierefrei
Samstag: 08:00–13:00 Uhr · Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.