Apotheke am Bahnhof
Wilhelmstraße 74, 55543 Bad Kreuznach · barrierefrei
Montag bis Freitag: 07:45–18:15 Uhr · Samstag: 09:00–13:00 Uhr
Apotheken in Bad Kreuznach (Landkreis Bad Kreuznach). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Wilhelmstraße 74, 55543 Bad Kreuznach · barrierefrei
Montag bis Freitag: 07:45–18:15 Uhr · Samstag: 09:00–13:00 Uhr
barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 09:00–13:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Mannheimer Straße 35, 55545 Bad Kreuznach · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:30–13:00 Uhr
Konrad-Frey-Straße, 55543 Bad Kreuznach
Breiter Weg 2, 55545 Bad Kreuznach
Montag bis Freitag: 08:30–13:00 Uhr und 15:00–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–12:00 Uhr
Alzeyer Straße 81, 55543 Bad Kreuznach · barrierefrei
Montag bis Freitag: 09:00–19:00 Uhr · Samstag: 09:00–18:00 Uhr
Mannheimer Straße 128, 55543 Bad Kreuznach
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 09:00–14:00 Uhr
Mannheimer Straße 144, 55543 Bad Kreuznach · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 09:00–16:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Bad Kreuznach
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.