Rosen-Apotheke
Marktplatz 1, 55576 Sprendlingen
Montag bis Freitag: 08:00–12:30 Uhr und 14:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Apotheke in Sprendlingen (Landkreis Mainz-Bingen). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Marktplatz 1, 55576 Sprendlingen
Montag bis Freitag: 08:00–12:30 Uhr und 14:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Steggasse 8, 55578 Wallertheim · 5 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 09:00–13:00 Uhr
Gensingen · 6 km · barrierefrei
55597 Wöllstein · 6 km
Montag bis Freitag: 08:00–12:30 Uhr und 14:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–12:30 Uhr
Langenlonsheim · 7 km
Montag bis Freitag: 08:00–19:00 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Alzeyer Straße 81, 55543 Bad Kreuznach · 8 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 09:00–19:00 Uhr · Samstag: 09:00–18:00 Uhr
Breiter Weg 2, 55545 Bad Kreuznach · 9 km
Montag bis Freitag: 08:30–13:00 Uhr und 15:00–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–12:00 Uhr
Konrad-Frey-Straße, 55543 Bad Kreuznach · 9 km
Wilhelmstraße 74, 55543 Bad Kreuznach · 9 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 07:45–18:15 Uhr · Samstag: 09:00–13:00 Uhr
Bad Kreuznach · 9 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 09:00–13:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Wilhelm-Leuschner-Straße 26, 55237 Flonheim · 9 km
Montag bis Freitag: 08:00–12:00 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–12:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.