Marien-Apotheke
Kaufbeurer Straße 2, 86975 Bernbeuren
Apotheke in Bernbeuren (Landkreis Weilheim-Schongau). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Kaufbeurer Straße 2, 86975 Bernbeuren
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Bahnhofstraße 11, 86983 Lechbruck am See · 5 km · barrierefrei
Steingaden · 7 km
Montag, Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Dienstag, Freitag: 08:00–12:00 Uhr und 14:00–19:00 Uhr · Mittwoch, Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Schongau · 11 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–19:00 Uhr · Samstag: 08:30–12:30 Uhr
Alpenstraße 6, 86972 Altenstadt (Landkreis Weilheim-Schongau) · 12 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:15–12:30 Uhr und 14:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:15–12:00 Uhr
Schongau · 12 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–12:30 Uhr
Münzstraße 12, Schongau · 12 km
Marktoberdorf · 13 km
Montag: 08:30–18:30 Uhr · Dienstag: 08:30–19:00 Uhr · Mittwoch: 08:30–18:00 Uhr · Donnerstag bis Freitag: 08:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–12:30 Uhr
Marktoberdorf · 13 km · barrierefrei
Poststraße 1, 86971 Peiting · 13 km
Montag bis Donnerstag: 08:00–12:30 Uhr und 14:00–18:30 Uhr · Freitag: 08:00–12:30 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Marktoberdorf · 13 km
Montag bis Freitag: 08:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–12:30 Uhr
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Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.