Flösser-Apotheke
Bahnhofstraße 11, 86983 Lechbruck am See · barrierefrei
Apotheke in Lechbruck am See (Landkreis Ostallgäu). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Bahnhofstraße 11, 86983 Lechbruck am See · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Kaufbeurer Straße 2, 86975 Bernbeuren · 5 km
Steingaden · 5 km
Montag, Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Dienstag, Freitag: 08:00–12:00 Uhr und 14:00–19:00 Uhr · Mittwoch, Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Schongau · 14 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–19:00 Uhr · Samstag: 08:30–12:30 Uhr
Füssener Straße 32, 87645 Schwangau · 14 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–13:00 Uhr und 14:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–12:30 Uhr
Peiting · 15 km
Poststraße 1, 86971 Peiting · 15 km
Montag bis Donnerstag: 08:00–12:30 Uhr und 14:00–18:30 Uhr · Freitag: 08:00–12:30 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Bachstraße 22, 86971 Peiting · 15 km
Schongau · 15 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–12:30 Uhr
Bahnhofstraße 5, 87637 Seeg · 15 km · barrierefrei
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:00–12:30 Uhr und 14:30–18:30 Uhr · Mittwoch: 08:00–12:30 Uhr
Münzstraße 12, Schongau · 15 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Lechbruck am See
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.